Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...