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Die Gewerbeberechtigung (früher: Gewerbeschein) ist die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbebehörde bestätigt diese Befugnis durch Eintragung ins "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) und Ausfertigung eines Ausdrucks daraus.
Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bei der Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Je nach Unternehmensform kann eine Gewerbeberechtigung unterschiedlich enden:
Unternehmerinnen/Unternehmer haben auch die Möglichkeit, ihr Gewerbe als ruhend zu melden. Ist die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, können Gewerbeberechtigungen auch entzogen werden (z.B. aufgrund schwerer Verstöße gegen die Rechtsordnung).
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Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...