Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum 60. Lebensjahr bei Frauen/bis zum 65. Lebensjahr bei Männern ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...