Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...