Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).
Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:
Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt.
Ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Fahrprüfung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...