Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.
Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.
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Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...