Stadtgemeinde PulkauRathausplatz 13741 PulkauTel.: +43 2946 2276gemeinde@pulkau.gv.at
Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf)
Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf)
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs
Wochen ab Erwerb oder Weitergabe
Waffengesetz 1996
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Pulkauer Stadtnachrichten, Winter 2023Mehr...